Beschreibung
- Dient der Absicherung gegen Herabfallen von Lagergut bei Verkehrswegen und Arbeitsbereichen gemäß DGUV-Regel 108-007 (BGR 234)
- Pflicht ab 2000 mm Höhe
- Inklusive Abstandhalter für ein Abstandsmaß von 150 mm, zur rückseitigen Befestigung am Rahmen
- Maschenweite 50 x 50 mm
- Für Ständerbreite 76 mm
- Rahmen blau, Maschengitter verzinkt





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